Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des
Reisenden bei
einer Pauschalreise nach § 651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne
der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für
Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH trägt die volle Verantwortung
für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Tansania
Reiseabenteuer SDL GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer
Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer
Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Wichtigste Rechte nach (EU) 2015/2302
- Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
Pauschalreisevertrags.
- Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag
inbegriffenen Reiseleistungen.
- Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie
sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
- Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen
unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
- Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel
Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem
Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des
Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein
Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine
Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
- Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine
volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit
Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche
Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf
eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
- Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne
Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort
schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
- Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen
und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
- Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht
vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne
Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag
zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung”), wenn Leistungen
nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der
vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu
schaffen.
- Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen
nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
- Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
- Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des
Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder,
sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung
Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet. Tansania
Reiseabenteuer SDL GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH,
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden, Telefon: +49 611 533-5859,
E-Mail: schadenmeldung@reiseschaden.ruv.de
abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund
der Insolvenz von Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH verweigert werden.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form
Mobilitätshinweis
Auf Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH werden diverse Transportmittel wie Busse oder
Geländewagen genutzt.
Um alle Besichtigungen und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie zudem „gut zu
Fuß“ sein. Übernachtet wird in verschiedenen Unterkünften vom Zelt bis zur hochwertigen Lodge. Bei über
53 Reiseländern treffen wir dabei auf unterschiedlichste Standards und können so keine durchgängige
Barrierefreiheit garantieren. Aus diesem Grund sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter
Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Je nach Umfang Ihrer
Mobilitätseinschränkung und individuellem Programm der Reise können wir gern vorab für Sie prüfen, ob
eine Teilnahme möglich ist. Denn die Erfahrung zeigt, dass mit einer gewissen Kompromissbereitschaft und
in Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, einzelne Reisen aus dem Tansania
Reiseabenteuer-Programm durchaus möglich sind – so dass Sie auch mit Mobilitätseinschränkungen auf Ihre
Kosten kommen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiter keine zusätzlichen
Assistenzaufgaben übernehmen können.
Bitte sprechen Sie uns vor der Reisebuchung an, welche Reisen sich besonders gut für Sie eignen.