
Pauschalreise-Richtlinie
Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 – Ihre Rechte als Reisender
Formblatt Pauschalreise
Formblatt gem. Richtlinie (EU) 2015/2302 zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB
Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Das Unternehmen Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.
Auf einen Blick
- Volle Verantwortung des Reiseveranstalters
- Recht auf kostenfreien Rücktritt bei wesentlichen Änderungen
- Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters
- Preiserhöhungen nur unter strengen Bedingungen möglich
- Anspruch auf Preisminderung und Schadensersatz
- Beistand durch den Reiseveranstalter in Notlagen
Wichtigste Rechte nach (EU) 2015/2302
Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung.
Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen.
Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden gewährleistet.
Richtlinie (EU) 2015/2302 in der in das nationale Recht umgesetzten Form
Insolvenzabsicherung
Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH hat eine Insolvenzabsicherung mit Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH abgeschlossen. Die Reisenden können diese Einrichtung kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH verweigert werden.
Deutscher Reisesicherungsfonds GmbH
Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden
Tel.: +49 611 533-5859
Mobilitätshinweis
Auf Tansania Reiseabenteuer SDL GmbH werden diverse Transportmittel wie Busse oder Geländewagen genutzt. Um alle Besichtigungen und Ausflüge in vollem Umfang miterleben zu können, sollten Sie zudem „gut zu Fuß" sein. Übernachtet wird in verschiedenen Unterkünften vom Zelt bis zur hochwertigen Lodge.
In unseren Reiseländern treffen wir dabei auf unterschiedlichste Standards und können so keine durchgängige Barrierefreiheit garantieren. Aus diesem Grund sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet.
Je nach Umfang Ihrer Mobilitätseinschränkung und individuellem Programm der Reise können wir gern vorab für Sie prüfen, ob eine Teilnahme möglich ist. Denn die Erfahrung zeigt, dass mit einer gewissen Kompromissbereitschaft und in Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, einzelne Reisen aus dem Tansania Reiseabenteuer-Programm durchaus möglich sind – so dass Sie auch mit Mobilitätseinschränkungen auf Ihre Kosten kommen. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass unsere Reiseleiter keine zusätzlichen Assistenzaufgaben übernehmen können.
Bitte sprechen Sie uns vor der Reisebuchung an, welche Reisen sich besonders gut für Sie eignen.
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Die schönsten Destinationen für Ihre individuelle Reise

Serengeti
Weite Savannen, große Tierherden und intensive Safari-Momente. Ideal für Big Five und Great Migration – kombinierbar mit Ngorongoro, Tarangire und Sansibar.

Ngorongoro-Krater
Eine der eindrucksvollsten Naturregionen Tansanias mit hoher Tierdichte. Perfekt für Erstbesucher und Fotografie – kombinierbar mit Serengeti, Tarangire und Lake Manyara.

Tarangire Nationalpark
Bekannt für Elefantenherden, Baobab-Bäume und besondere Landschaften. Ideal als Auftakt einer Nordtansania-Safari – kombinierbar mit Serengeti und Ngorongoro.

Sansibar
Weiße Strände, türkisfarbenes Wasser, Gewürzkultur und stilvolle Unterkünfte. Ideal als Badeverlängerung nach einer Safari oder als eigenständige Luxusreise.

Kilimandscharo
Afrikas höchster Berg und ein besonderes Ziel für aktive Reisende. Mit der richtigen Route und Akklimatisierung – kombinierbar mit Safari und Sansibar.

Lake Manyara
Baumkletternde Löwen, rosafarbene Flamingoschwärme und die Steilwand des Rift Valley auf kleinstem Raum. Ideal als Auftakt oder Ergänzung einer Nordtansania-Safari – kombinierbar mit Serengeti, Ngorongoro und Tarangire.

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